Allgemeine Geschäftsbedingungen
FÜR DEN VERKAUF VON EINTRITTSKARTEN (TAGES- UND DAUERKARTEN) UND STADIONORDNUNG FÜR DEN BESUCH VON HEIMSPIELEN DER STEELERS GMBH
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Stadionordnung für den Besuch von Heimspielen der Steelers GmbH (im Folgenden: „Steelers GmbH” genannt) sind wesentliche Bestandteile des Vertrages über den Kauf von Tages- und Dauerkarten oder sonstigen Zugangsberechtigungen, die von der Steelers GmbH erteilt werden.
1 Geltungsbereich
Grundlage der Stadionordnung sind die Hallenordnung der EgeTrans Arena sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Steelers GmbH, die der Karteninhaber anerkennt. Im Fall der Weitergabe von Eintrittskarten verpflichtet sich der Karteninhaber, ausdrücklich auf die Geltung der AGB und der Hausordnung hinzuweisen.
2 Vertragsschluss / Karteninhaberschaft
2.1 Die Steelers GmbH veräußert Tages- oder Dauerkarten sowie Berechtigungsausweise zu den von ihr veranstalteten Heimspielen nur auf der Grundlage dieser AGB.
2.2 Der Vertragsschluss kommt beim Kauf von Tageskarten, sofern der Besteller diese nicht in den Verkaufsstellen erwirbt, mit Eingang der Kartenbestellung auf postalischem oder elektronischem Weg bei der Steelers GmbH zustande, sofern die Steelers GmbH die Bestellung nicht unverzüglich zurückweist. Der Verkauf erfolgt gegen Vorkasse; der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der bestellten Tageskarten.
Im Falle der Bestellung von Dauerkarten kommt der Vertragsschluss mit Unterzeichnung des separaten Bestellformulars durch den Kunden zustande.
2.3 Im Internet oder mittels anderer Plattformen/Medien aufgeführte Kartenangebote sind nicht bindend; maßgeblich ist der Inhalt des jeweiligen Ticketvertrages. Erwirbt der Käufer Eintrittskarten über CTS Eventim AG & Co. KGaA gelten zusätzlich die AGB von CTS EVENTIM AG & Co. KGaA zu den AGB der Steelers GmbH.
2.4 Der Besteller hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit von Eintrittskarten und/oder Zuteilung des von ihm gewünschten Sitzplatzes oder Stehblocks.
3 Kartenversand / Onlineverkauf / Kosten
3.1 Bei Bestellungen und Verkäufen von Eintrittskarten über das Internet, gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners CTS EVENTIM AG & Co. KGaA.
3.2 CTS EVENTIM AG & Co. KGaA versendet Tageskarten. Dauerkarten werden von der Steelers GmbH versendet.
4 Zugang zu den Veranstaltungen
4.1 Die gültige Tageskarte berechtigt zum Besuch des darauf ausgewiesenen Heimspiels der Bietigheim Steelers in der PENNY DEL in der EgeTrans Arena auf dem/den auf der Tageskarte ausgewiesenen Sitzplatz/plätzen, bzw. im Stehblock.
4.2 Die gültige Dauerkarte berechtigt zum Besuch aller vom jeweiligen Vertrag umfassten Heimspiele der Bietigheim Steelers in der PENNY DEL in der EgeTrans Arena auf dem/den in der Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatz/plätzen, bzw. im Stehblock.
4.3 Der Zugang zu dem/n jeweiligen Heimspiel/en wird nur bei Vorlage einer gültigen Dauer-, oder auf das ausgewiesene Heimspiel bezogenen, Tageskarte, oder eines sonstigen, von der Steelers GmbH, oder anderen hierzu Befugten, ausgestellten Berechtigungsausweises, gewährt. Besuchern mit ermäßigten Tages- oder Dauerkarten wird der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen nur gewährt, wenn sie beim Einlass die Berechtigung zur Ermäßigung durch Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, der Polizei oder dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder den Berechtigungsausweis jederzeit bis zum Verlassen des Stadionbereiches samt Vorplatz vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarten bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Entzug der Eintrittskarte bzw. des Ausweises nach sich ziehen. Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung oder Verwendung anzusehen.
5 Regelung bei ermäßigten Eintrittskarten
5.1 Ermäßigte Eintrittskarten (Tages- oder Dauerkarten) sind nur unter bestimmten Voraussetzungen übertragbar. Eine einmal gewährte Ermäßigung kann erneut nur gestattet werden, wenn der Besucher die Berechtigung zur Ermäßigung gegen Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweist. Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer Ermäßigung ist bei der Tageskarte der Tag der Veranstaltung, bei Dauerkarten die des Kalenderjahres. Die Ermäßigung kann erneut nur gewährt werden, wenn der Besucher eine entsprechende aktuelle Berechtigung beim Kauf vorlegt. Ermäßigte Eintrittskarten können an der Tageskasse gegen Aufzahlung zu der/den nächst höheren Preis-Stufe/n aufgewertet werden.
5.2 Ermäßigte Eintrittskarten gelten für: Schwerbeschädigte (ab 50 %), Schüler ab 18 Jahren, Studenten und Auszubildende. Preise für Kinder/Jugendliche gelten von 8-17 Jahren. Kinder bis 8 Jahre haben freien Eintritt, jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Alle ermäßigungsberechtigten Personen müssen den jeweiligen Ausweis beim Einlass unaufgefordert vorzeigen.
5.3 Nicht genannte Personengruppen erhalten keine Ermäßigungen.
6 Eingangskontrolle
6.1 Jeder Besucher ist beim Betreten der EgeTrans Arena verpflichtet dem Ordnungsdienst die Eintrittskarte (Tages- oder Dauerkarte) oder den Berechtigungsausweis im Sinne von Ziffer 4.3 unaufgefordert vorzuzeigen und nach Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen, durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel), untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Ordnungsdienst Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Die vorgenannten Untersuchungen sind auch im Stadionbereich samt Vorplatz zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
6.2 Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können/wollen oder Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können zurückgewiesen oder am Betreten der EgeTrans Arena gehindert werden.
6.3 Erkennbar alkoholisierte, erkennbar unter sonstigen Drogen stehende, vermummte und/oder mit auf rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Einstellung hinweisende Kleidung versehene Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
6.4 Jeder Karteninhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografen, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der Steelers GmbH oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
7 Verbote
7.1 Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern der EgeTrans Arena das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt:
• Alkoholische Getränke aller Art;
• Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art;
• Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen;
• Tiere;
• rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
• Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können (z.B.: Konfetti, Papierschnipsel sowie Großfahnen, deren Stange über 1,5 Meter ist und die aus leicht brennbarem Material bestehen).
Weiterhin ist es im Bereich der EgeTrans Arena verboten:
• Gegenstände insbesondere in den Innenraum oder in den Zuschauerraum zu werfen;
• Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten;
• Das Stadiongelände samt Vorplatz in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände wie Konfetti, Papierschnipsel sowie Papierrollen mitzubringen.
7.2 Die Steelers GmbH sowie das Ordnungspersonal können im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss verwendbare Gegenstände auf dem Gelände der EgeTrans Arena untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
7.3 Die Steelers GmbH übt während ihrer Spiele in der EgeTrans Arena das Hausrecht aus. Sie ist daher berechtigt, Personen die sich selbst, andere oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ist jeder Besucher darüber hinaus verpflichtet auf Weisung der Mitarbeiter der Steelers GmbH, der Polizei oder des Ordnungsdienstes andere als auf der Eintrittskarte vermerkte Plätze, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.
8 Sanktionen
8.1 Bei Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach Ziffer 7 kann dem Besucher der Zutritt zum Stadionbereich samt Vorplatz verweigert werden, der Besucher aus dem Stadionbereich verwiesen werden sowie ein Hausverbot erteilt werden.
8.2 Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben ebenfalls unberührt. Wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die Vorstehenden Bestimmungen können zum Verlust der Zutrittsberechtigung und/oder zum Hausverbot führen.
9 Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch
Die Steelers GmbH übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der von der PENNY DEL veröffentlichten Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind der Tagespresse, dem Rundfunk und insbesondere der Homepage der Steelers GmbH (www.steelers.de) zu entnehmen. Spielverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens. Die Tageskarte für das ausgefallene Spiel behält im Falle einer Neuansetzung Gültigkeit.
10 Haftungsbeschränkung
10.1 Die Haftung der Steelers GmbH für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, wird vorbehaltlich ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Steelers GmbH nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch summenmäßig beschränkt auf den Wert des aus der Eintrittskarte folgenden Nutzungsrechts. Bei Dauerkarten errechnet sich der Wert aus der rechnerischen Aufteilung des Dauerkartenpreises zu dem maßgeblichen Spiel, in dessen Zusammenhang die Steelers GmbH die fahrlässige Pflichtverletzung begangen hat.
11 Verlust von Eintrittskarten
Das Risiko des Verlustes von Eintrittskarten trägt grundsätzlich der Karteninhaber. Der Verlust der Dauerkarte ist unverzüglich der Steelers GmbH zu melden. Die durch die Ausstellung von Ersatzkarten, aufgrund von Verlust bzw. Beschädigung der Originalkarte, anfallenden Kosten sind durch den Karteninhaber zu tragen.
12 Kontakt
Rückfragen oder Beanstandungen sind an folgende Anschrift zu richten: Steelers GmbH, Schwarzwaldstraße 40, 74321 Bietigheim-Bissingen, bzw. telefonisch unter der Telefon-Nr. 07142/91797-0 oder per Mail an office@steelers.de.
13 Schlussklausel
13.1 Gegen die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, erhebt der Besteller keine Einwände (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).
13.2 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so werden dadurch weder die Wirksamkeit des Rechtsverhältnisses zwischen der Steelers GmbH und dem rechtmäßigen Karteninhaber noch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs, CISG.
13.3 Allgemeiner Erfüllungsort ist Bietigheim-Bissingen. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten der ausschließliche Gerichtsstand Stuttgart.